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Leistungsbereiche des Bauens:
Leistungen, Planungsleistungen, Sachverständiger, Baugenehmigung, Bauausführung, Baukontrolle,
Rohbau, Bauwerksabdichtung,
Vorschriften, EnEV 2004, Sächsische Bauordnung,
Bauschäden, Wasser im Keller, Risse im Putz. Ist jeder Riss ein Mangel? Der Versuch einer Aufstockung!
Angebot, Profil des Büros, Kosten für eine Kurzbesichtigung

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Vorbeugender Holzschutz durch bauliche Maßnahmen ist vor allem darauf ausgerichtet, Feuchtigkeit und Wasser von Holz fernzuhalten. Er dient zur Verhinderung zerstörender Einflüsse durch Pilze und Insekten.
Estrich auf Dämmschicht oder schwimmender Estrich. Der Vorteil ist die Verbindung von Wärme- und Schallschutz durch eine Dämm- schicht und der Trennung zwischen der Estrichplatte von Mauerwerk, Installationen und von der Unter- konstruktion.


Planungsleistungen für den Neubau und Altbau
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


Wichtige Hinweise für die Bauabnahme!


Das müssen Sie beachten!


BaustelleDie Bauabnahme ist einer ihrer wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Übernahme des Eigenheimes nach Abschluss der Baumaßnahmen. Der Zeitpunkt, dass Sie die Spedition bestellen und die Koffer packen können, ist nicht mehr fern. Doch ich muss Sie vor übereilten Schritten warnen.

Jetzt ist gerade der Moment gekommen, wo Sie sich Zeit nehmen und gründlich die Bauabnahme vorbereiten sollten. Gerade in dieser Phase werden die häufigsten Fehler gemacht.

Nehmen Sie sich bei der Bauabnahme nicht ausreichend genug Zeit, dann übernehmen Sie ein mit Mängeln behaftetes Eigenheim!

AergerJahrelang werden Sie an diesen übereilten Schritt denken, wenn Sie über schlecht verlegte Fliesen stolpern; den muffigen feuchten Geruch im Keller oder Erdgeschoss wahrnehmen; sich über schlecht schließende Türen und Fenster ärgern oder an einen zu tief liegenden Balken stoßen usw.

Doch das muss nicht sein!

Bereiten Sie die Bauabnahme gut vor. Machen Sie mehrere Vorbesichtigungen, allein oder mit einem Sachverständigen. So können Sie sich in aller Ruhe mit eventuellen Bauproblemen auseinandersetzen und vorhandene Mängel dokumentieren.

AufmassBeginnen Sie mit dem „Aufmessen“ des Eigenheimes, so können Sie bereits feststellen, ob die Bestandgrundrisse dem Vertrag entsprechen.

Wir nehmen Ihnen gern diese lästige Arbeit ab und fertigen für Sie die Bestandgrundrisse. Stellen wir bei den folgenden Besichtigungen Mängel fest, muss die von Ihnen beauftragte Firma die Mängel beheben.

Ziel ist die mängelfreie Abnahme des gesamten Bauvorhabens.

Die Abnahme ist Aufgabe des Bauherren.

Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme:
Fehler: Zwischenabnahmen
Keine Teilabnahmen einzelner Gewerke durchführen. Mit dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungszeit zu laufen.

Fehler: Fehlende Dokumentation im Protokoll
Abnahmeprotokoll erstellen. Alle zum Zeitpunkt der Abnahme vorhandenen Mängel sind ordnungsgemäß zu dokumentiert. Teilnehmer der Abnahme und das Datum festhalten. Vertragsparteien müssen das Protokoll gemeinsam unterschreiben.

Fehler: Abnahme ohne Sachverständigen
Die Bauabnahme niemals ohne einen Sachverständigen vorbereiten und durchführen. Das gilt besonders wenn mit einem Bauträger oder Fertighausunternehmen gebaut wurde. Der Sachverständige besitzt die Sachkompetenz zu entscheiden, ob das Bauwerk entsprechend der vertraglich geschuldeten Leistungsbeschreibung mangelfrei erbracht wurde. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen Sachverständigen bietet hier die größte Sicherheit.

Fehler: Unvorbereitete Abnahmen
Sie sollten unbedingt die Abnahme mit einem Sachverständigen vorbereiten. Es ist zweckmäßig ein Mängelprotokoll für die Abnahme aufzustellen.

Fehler: Stillschweigende Abnahme
Aus diesem Verhalten des Bauherrn ergibt sich, dass er das Bauwerk des Unternehmers als im Wesentlichen mangelfrei anerkennt.

Nein
Sollten Sie als Bauherr, in ein nicht mangelfreies Haus einziehen, so müssen Sie nach außen hin dokumentieren, dass Sie trotz Einzug das Haus nicht als mangelfrei anerkennen.


 

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