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Besser ein kleines Haus ganz, als ein großes halb.
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Was müssen Sie unter barrierefreiem Wohnen verstehen?
Der Begriff des barrierefreien Wohnens umfasst sämtliche bauliche, technische und organisatorische
Maßnahmen in Wohngebäude, Wohnheimen und Wohnungen, die es alten und behinderten Menschen ermöglichen, ihren häuslichen Wirkungskreis überwiegend selbst zu gestalten, und, dass ist besonders wichtig, ohne fremde Hilfe dafür in Anspruch zunehmen.
Wie ist eine barrierefreie Wohnung zu gestalten?
Welche Kriterien muss eine barrierefreie Wohnung erfüllen?
Sie sind auf der Suche nach einer bequemen, Ihrer Gesundheit dienenden, schwellenlosen und geräumigen barrierefreie Wohnung?
Dann müssen Sie hier weiter lesen!
Vielleicht finden Sie einige Dinge, an die Sie bisher nicht gedacht haben!
Bei der Auswahl einer barrierefreien Wohnung müssen Sie auf folgende Merkmale achten:
Hauseingänge des Wohngebäudes müssen stufenlos erreichbar sein und eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,95 m haben.
Die Wohnung darf keine Stufen und Schwellen haben. (Vorhandene Türschwellen sind zu entfernen. Treppenabsätze, Podeste oder Balkonschwellen sind abzubauen oder können über eine fest installierte Rampe überwunden werden. Die Türen müssen für einen Rollstuhl eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben oder müssen sich auf die Durchgangsbreite verbreitern lassen.)
Die Wohnung muss über einen Aufzug zu erreichen sein oder ebenerdig im Wohngebäude liegen.
Die Wohnung muss einen Wohn- und Schlafbereich, eine geräumige Küche und ein geräumiges Bad mit angepassten Sanitäreinrichtungen haben. (Sie darf weder zu groß noch zu klein sein. Sie muss auch für eine einzelne Person eine abgetrennte Wohnung sein. Die Räume dürfen nicht zu eng oder verwinkelt sein; Flur, Bad und Küche bieten ausreichend Raum, um sich auch mit Gehhilfen oder einem Rollstuhl sicher bewegen zu können. Bodengleiche Dusche.)
Die Wohnung muss mit Fenstern ausgestattet sein, die auch in Sitzhöhe den Ausblick nach draußen ermöglichen und sich leicht öffnen und schließen lassen. Die Wohnung muss hell, gut zu belüften und einen stufenlos zugänglichen Balkon, eine Terrasse oder einen kleinen Garten haben. (Die Möglichkeit, auch einmal an der frischen Luft sitzen zu können, ist vor allem dann wichtig, wenn man nicht mehr sehr mobil ist.)
Die Wohnung muss einfach und bequem durch eine Zentralheizung mit Temperaturreglern in Greifhöhe zu beheizen sein. (Eine Ofenheizung ist unzumutbar, nicht mehr zeitgemäß und kann zu einer Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Bewohner werden.)
Bewegungsflächen in der Wohnung, vor Einrichtungen in Küche und Bad, oder vor dem Bett im Schlafzimmer: mindestens 1,40 m x 1,40 m
Bewegungsflächen außerhalb der Wohnung, vor Aufzügen, zwischen Wänden, auf Balkonen: mindestens 1,50 m x 1,50 m Inner- und außerhalb der Wohnung, sichtbar, farblich abgegrenzte Bereiche, zum besseren Orientieren
taktile Hilfen (tastbare Informationen) an Wänden und Handläufen
Sehr wichtig sind auch der äußere Zustand der Wohnlage und das nähere Wohnumfeld Ihrer künftigen barrierefreien Wohnung:
Die Wohnung muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein. (Eine Haltestelle von Bus oder Bahn müssen sich in der Nähe befinden.)
Die täglichen Einkäufe müssen sich bequem zu Fuß erledigen lassen.
Eine allgemeine Arztpraxis ist nicht weit entfernt, im Wohnviertel sind ambulante Betreuungsdienste ansässig.
Unterhaltungsmöglichkeiten, soziale und kulturelle Treffpunkte müssen sich ebenfalls in der Nachbarschaft befinden.
Ein Park oder eine Grünanlage zum Spazierengehen sollte problemlos erreichbar sein.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage muss eine barrierefreie Wohnung geplant sein?
Welche gesetzlichen Grundlagen hat der Staat dafür geschaffen?
Barrierefreies Bauen erhält eine immer größere Bedeutung, denn die Zahl der Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen steigt. Barrierefreiheit ist als Qualitätsgewinn für alle Nutzerinnen und Nutzer zu sehen.
Mit dem „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" (BGG) wird die Bundesregierung verpflichtet, bei zivilen Neubauten sowie großen zivilen Um- oder Erweiterungsbauten entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik Barrierefreiheit herzustellen.
Die Anforderungen an barrierefreie Wohnungen sind z.B. in den Normen
DIN 18025 Teil 1 - Barrierefreie Wohnungen
Wohnungen für Rollstuhlbenutzer
Planungsgrundlagen (Dezember 1992)
DIN 18025 Teil 2 - Barrierefreie
Wohnungen
Planungsgrundlagen (Dezember 1992)
festgelegt. (Eine Neufassung ist als DIN 18030 in Arbeit.)
Es gibt sicher noch viele Fragen zur Schaffung einer barrierefreie Wohnung.
Zu Ihrer Unterstützung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Fragen Sie, es ist ganz einfach eine Antwort zu erhalten!