Eine Erkenntnis von heute kann die Tochter eines Irrtums von Gestern sein. Marie von Ebner-Eschenbach
Leistungsbereiche des Bauens:
Leistungen, Planungsleistungen, Sachverständiger, Baugenehmigung, Bauausführung, Baukontrolle. Prüfen der Luftdichtheit mit Blower Door und Mediation, wenn Sie einen Streit vermeiden wollen!
Rohbau, Bauwerksabdichtung,
Vorschriften, EnEV 2004, Sächsische Bauordnung, Bauphysik

Bauschäden, Wasser im Keller, Risse im Putz. Ist jeder Riss ein Mangel? Der Versuch einer Aufstockung! Fassade mit Putzrissen, Teil 1: Themen aus Gutachten über Bauschäden.., Baustelle eines mehrgeschossigen Gebäudes, Teil 2: Themen aus Gutachten über Bauschäden.., Gebaut wird überall ..., Schäden an Estrichen,

Angebot, Profil des Büros, Kosten für eine Kurzbesichtigung

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Luftdichtheit prüfen?
Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden.
Auf die Luftdichtheit von Anschlüssen und Durchdringungen (z.B. Wand/Dach, Schornstein/Dach) sowie bei Installationen (z.B. Steckdosen) ist besonders zu achten. Auch Querströmungen in Belüftungsschichten innerhalb einer Konstruktion zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sind zu vermeiden, z.B. durch Abschottung.
Energieeinsparverordnung - EnEV - § 5 Dichtheit, Mindestluftwechsel: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.
Nach § 6, Absatz (1) der EnEV sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes durch eine Dichtheitsprüfung. Erläuterungen zur Prüfung der Luftdichtheit finden Sie im: Blower-Door-Test

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Planungsleistungen für den Neubau und Altbau
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


BauPlanSV.de - Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Willkommen am
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über meine Arbeit als
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.

0.Vorbemerkungen

1. Meine Aufgaben als Sachverständiger

2. Die gutachterliche Beratung

3. Überwachung, Kontrolle und Abnahme

4. Wertermittlung

Gern dürfen Sie einen Link (Sachverständiger für Schäden an Gebäuden) auf diese Unterseite setzen. Als Linktext empfehle ich Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

0. Vorbemerkungen

HaftpflichtDer Sachverständige ist für alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens erforderlich, im Prinzip von der Wiege bis zur Bahre. Kaum ein Bereich des Lebensalltag der Bürger kann ohne die Inanspruchnahme von Sachverständige auskommen.

Denken wir dabei an das Bauwesen, so lehrt uns leider die Erfahrung immer wieder, dass an Gebäuden, und besonders an neu errichteten Gebäuden, relativ häufig Bauschäden auftreten.

Die Folgen sind, Minderung der Wohnqualität, soziale Unzumutbarkeit und persönliche finanzielle Verluste, dass kann nicht verantwortet werden!
Bei sorgfältiger Bauplanung und Bauausführung ist dies in aller Regel vermeidbar.

Die Bauqualität lässt sich nur verbessern, wenn den Fehlern von den Planern, den Bauträgern, den Baufirmen und den Handwerksbetrieben wirksam vorgebeugt wird.

Ziehen Sie einen Sachverständigen rechtzeitig zu einer Besichtigung des Bauobjektes hinzu. Schon im Rohbauzustand können grundlegende Baumängel im Rahmen von Qualitätskontrollen festgestellt werden.

Dadurch wird es möglich, Mängel bis zur Abnahme im Vorfeld zu erkennen und vor der Abnahme zu beseitigen bzw. zukünftig zu vermeiden.

 

1. Meine Aufgaben als Sachverständiger

HaftpflichtDurch die Begutachtung von Bauschäden und Baumängeln verfüge ich über eine 25-jährige Berufserfahrung, die ich bisher einer Reihe von Amts-, Land- und Oberlandgerichten als Gerichtsgutachter zur Verfügung stellen konnte.

Als Sachverständiger erfülle ich meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch, ganz im Sinne des § 36 der Gewerbeordnung.

Zu meinen Aufgaben gehören folgende Leistungen:

Diese Leistungen erbringe ich in den nachfolgenden Gutachtenformen:


Privatgutachten

HaftpflichtDas Privatgutachten dient dazu, dem Auftraggeber fehlendes Fachwissen zu vermitteln und Dritten (Privatpersonen, Versicherungen, Gerichte, Behörden) gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen oder sie zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.
Privatgutachten werden auch in Gerichtsverfahren verwendet, um das Gericht von der Notwendigkeit zu überzeugen, ein weiteres Gutachten einzuholen.

(Das ist keine Rechtsberatung! Rechtliche Fragen werden von mir generell nicht beantwortet. Dazu verweise ich Sie gerne zu den im Bau- und Architektenrecht besonders erfolgreichen Rechtsanwälten.)

 

Versicherungsgutachten

HaftpflichtFür den Sach- und Haftpflichtversicherer arbeiten wir in den Bereichen der Gebäude- und Haftpflichtschäden. Anfallende Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel werden dem Grunde und der Höhe nach sicher und schnell beurteilt. Eine sachgerechte Regulierung der Schäden kann nur erfolgen, wenn der Sachverhalt im Sinne aller Beteiligten hinreichend geklärt ist.

Ein Teil der typischen Schäden resultiert aus Defekten im Leitungswassersystem, aber auch aus mangelhafter oder veränderter Bauwerksabdichtung. Die häufigsten Mängel beziehen sich hierbei vor allem auf Dach- und Kellerabdichtungen, aber auch Fenster, Türen, Putz und Fassade spielen hierbei eine Rolle. Nasse Wände fördern Pilzbewuchs, den allseits bekannten Schimmelpilz, verursachen Frostschäden und reduzieren dadurch die Wärmedämmung.

 

Gerichtsgutachten

ZivilprozessGutachten werden überwiegend im Zivilprozess eingeholt. Der Zivilprozess dient zur Feststellung und Verwirklichung privater Rechte auf Grundlage der einschlägigen Gesetze.
Die Prozessbeteiligten behaupten z.B. es sind Mängel an einem Gebäude oder an einer handwerklichen Leistung vorhanden. Deswegen werden Zahlungen nicht geleistet und eine Mängelbeseitigung gefordert.
Entscheidet das Gericht, dass ein Sachverständiger für die Klärung der Behauptungen hinzugezogen wird, so werden die vorliegenden Behauptungen als Beweisfragen in einem Beweisbeschluss formuliert und dem Sachverständigen zur Bearbeitung gegeben.

 

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten dient der sachgerechten und schnellen Erledigung eines Streits oder einer Ungewissheit zweier Vertragspartner durch Einschaltung eines sachkundigen Dritten.
Hierbei erhält der Sachverständige seinen Auftrag vom Schiedsgericht oder auf Grundlage einer Schiedsvereinbarung der Parteien. SchiedsgutachtenDie Schiedsvereinbarung wird zwischen den Parteien vereinbart, die das zu erstellende Schiedsgutachten für beide Parteien für verbindlich erklärt und entsprechende Kostenübernahmen oder Kostenteilungen enthält.

Das Schiedsgericht tritt anstelle eines ordentlichen Gerichtes und leitet das Schiedsgerichtsverfahren.

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2. Die gutachterliche Beratung

Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung kaufen?

Villa

Bei einer gemeinsamen Besichtigung zeigen wir Ihnen die Mängel und Schwachstellen der Immobilie.

Wurden bei der Ortsbesichtigung Baumängeln und Bauschäden festgestellt, so beraten wir Sie, nach Feststellungen der Schadenursachen, in welcher Form diese abgestellt werden können.

Weiterhin ermitteln wir den angemessenen Kaufpreis der Immobilie und stehen Ihnen von der Beratung bis hin zur Gutachtenerstellung zur Seite.

Zu berücksichtigen sind für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung in der Regel mindestens folgende Punkte:

 

Haben Sie Umbau-, Anbau- oder Ausbaupläne?

Wir beraten Sie kompetent vor Ort über die technische Machbarkeit Ihrer Pläne und ermitteln für Sie die Kosten der geplanten Maßnahme. Für die finanzierenden Banken und Bausparkassen erstellen wir Planungsgutachten.

 

Sie haben bereits ein Haus gebaut?

WohnhausEs ergeben sich Fragen, und es bestehen bereits sogar schon Zweifel, ob das ausgeführte Bauvorhaben einer hochwertigen Qualität entspricht? Rückfragen bei Ihrem Bauunternehmen führen nicht zu einer Lösung des Problems und können Sie nicht zufrieden stellen.

Es darf aber nicht so weit kommen, dass allein nur aus fachlicher Unkenntnis Streitigkeiten entstehen.

Jetzt ist es aber höchste Zeit, dass Sie einen Sachverständigen zur Beratung hinzuziehen, der Sie kompetent in den technischen Fragen berät.

Dadurch können Sie Kosten sparen, denn nicht jeder Mangel ist auch ein Mangel!

 

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3. Überwachung, Kontrolle und Abnahme

Bauüberwachung

Bauüberwachung
Zu den Aufgaben der Bauüberwachung (das ist die Objektüberwachung nach § 15 HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gehören z.B.:

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Baubegleitende Qualitätskontrolle

Ohne eine gezielte baubegleitende Qualitätskontrolle bei der Durchführung eines Bauvorhabens (z.B. Errichtung eines Einfamilienhauses), sind Schäden bis hin zur Einsturzgefahr an Bauwerken möglich.

Das kostet GeldUnnötige Kosten sind meistens die Folge. Es wird vielfach angenommen, dass bei einfachen Bauwerken, wie z. B. Eigenheime, das Prüfen der Bauunterlagen und der Bauausführung nicht notwendig sind.

Das ist jedoch falsch!

Es zeigt sich immer wieder, dass eine Kontrolle aller Bauabschnitte, von der Gründung bis zur Dachhaut, unerlässlich ist.

Für eine baubegleitende Qualitätskontrolle ist ein Maßnahmenkatalog aufzustellen, in Abhängigkeit von der Größe der Baustelle, des Bauobjektes, worin die zu kontrollierenden Bereiche nach Gewerken, Bauteilen oder Geschossen festgelegt werden. Die Folgekosten durch die entstandenen Fehler ohne Kontrolle übersteigen die Gebühren und Kosten einer bautechnischen Prüfung und baubegleitenden Qualitätskontrolle.

Mögliche Fehlerquellen bei der Bauausführung sind:

Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kann aber keinen mangelfreien Bau liefern, da sie im Gegensatz zur Bauüberwachung nur auf einzelne Punkte beschränkt ist, z.B:

Weitere Hinweise zur baubegleitenden Qualitätskontrolle finden Sie hier.
Schauen Sie nach!

 

Bauabnahme
Das kostet GeldDie eigentliche Bauabnahme findet nach Fertigstellung des gesamten Objektes im Rahmen der Endabnahme und Objektbegehung durch den Bauherren statt.
An der Bauabnahme der Baumaßnahme nehmen wir teil.
Die Bauabnahme muss gut vorbereitet sein. Hierzu macht es sich erforderlich, Vorbegehungen zu vereinbaren.

So können Sie sich in aller Ruhe mit eventuellen Problempunkten auseinander setzen.
Zu beachten ist das Protokoll zur Bauabnahme.

Sollten Sie Mängel feststellen,

Eine Bauabnahme kann aber auch durch schlüssiges Verhalten des Bauherren, also ohne ausdrückliche Erklärung, erfolgen.
Voraussetzung ist, dass das Verhalten des Bauherren darauf schließen lässt, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

Weitere Hinweise zur Bauabnahme finden Sie hier.
Schauen Sie nach!

 

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4. Wertermittlung

Ein HausVerkehrswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke ermitteln wir durch ein Wertermittlungsgutachten nach den Sach-, Ertrags- oder Vergleichsverfahren.



Unsere Auftraggeber sind:

Gerichte und Rechtsanwälte für Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfälle, Scheidungen oder Pflegschaften.

Banken und Bausparkassen für Beleihungen, Um- und Nachfinanzierungen.

Steuerberater und Privatpersonen, die Investitionen planen oder ihre Vermögenswerte ordnen wollen, um Schenkungen und Erbnachlässe vorzubereiten.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes ohne Rücksicht auf ungewöhnliche Verhältnisse zu erzielen wäre.


Feedback: Anmerkungen + Hinweise erwünscht. Schreiben Sie uns!

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot!



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