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Was sind Abdichtungen?
Abdichtungen von Dächern und Bauteilen werden aus zusammen- fügbaren bahnen- und planen- förmigen Produkten hergestellt oder als ganzflächige Beschichtungen ausgeführt. Dachabdichtungen und Bauwerksabdichtungen dienen verschiedenen Anforderungen.
Unternehmererklärung Die Baufirma erklärt darin, dass die Bauausführung entsprechend geltendem Recht durchgeführt wurde. Die Behörde kann jederzeit (bis 5 Jahre nach Bauende) über die regelgerechte Ausführung der Bauleistung Rechenschaft verlangen - mit Unternehmererklärung kein Problem. Eine Rechnung über die ausgeführte Bauleistung langt dabei nicht aus!

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Die Beschreibung der Planungsleistungen für einen Neubau ist für alle Planungen anwendbar, z.B. eines Einfamilienhauses, eines Mehrfamilienhaus, eines Wohn- und Bürogebäuden, für ein Hotels oder eine Gaststätten.Der Möglichkeiten gibt es sehr viele.
Welche Leistungen in den Planungsleistungen enthalten sind, wird Ihnen am Beispiel eines Einfamilienhauses erläutert.
Sie wollen ein Einfamilienhaus, Ihr Traumhaus, errichten, Sie haben bereits Vorstellungen wie es aussehen soll und wollen ein Leben lang darin wohnen. Es soll Ihnen 30 Jahre, und noch mehr, ohne Mängel Freude bereiten.
Ihr Grundstück in der Traumlage haben Sie bereits gefunden.
Dann dürfen Sie nicht an der Vorbereitung und Planung des Bauvorhabens sparen!
Was ist für den Bau des Einfamilienhauses erforderlich?
Sie brauchen
einen Entwurf für das Einfamilienhaus,
eine Baugenehmigung für das Einfamilienhaus,
und eine Baufirma, die Ihnen das Einfamilienhaus erbaut.
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie beauftragen
einen Bauträger, der Ihnen das Einfamilienhaus errichtet
oder
eine Baufirma, die Ihnen das Einfamilienhaus erbaut.
Für beide Möglichkeiten brauchen Sie einen Planer (Architekt oder Ingenieur), der die erforderliche Planung ausführt und die Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde einholt.
Nach der HOAI ist der Planer zur Bearbeitung und Einreichung der erforderlichen Anträge, Baupläne und Berechnungen verpflichtet.
Die Baupläne für den Bauantrag dürfen nicht nur skizzenhaft durch ein Zeichenbüro des Bauträgers oder der Baufirma angefertigt werden. In diese Planungen muss bereits das Ingenieurswissen einfließen!
Es muss unbedingt mit der nötigen Sorgfalt und Qualität gearbeitet werden.
Eine nachlässige Arbeitsweise, bereits in der Phase zur Erlangung der Baugenehmigung, bildet die Grundlage für spätere Bauschäden.
Der Planer muss für die Planung eines Einfamilienhauses qualifiziert sein und eine Bauvorlageberechtigung nachweisen können.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde stellen.
Für den Bauantrag sind die
Baupläne des Einfamilienhauses, der Entwässerungsplan und zusätzliche Unterlagen, wie Baugrundgutachten, Brand-, Wärme- und Schallschutznachweis, Standsicherheitsnachweis und der Energiebedarfsausweis, bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen.
Der Standsicherheitsnachweis z. B. ist durch einen Prüfingenieur zu prüfen. Eine Verpflichtung zur Prüfung gibt es bei einem Einfamilienhaus nicht.
Doch wer stellt dann fest, ob der Standsicherheitsnachweis richtig ist?
Ist keine Baugenehmigung erforderlich, so muss bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein Bauantrag nach § 63 SächsBO (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) gestellt werden.
→ Weitere Erläuterungen zur Baugenehmigung
3. Bauausführung
Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben wurde erteilt.
Was ist jetzt erforderlich?
Kann mit den Bauplänen der Baugenehmigung bereits gebaut werden?
Mit den Bauplänen der Baugenehmigung dürfen Sie auf keinen Fall bauen!
Für die Errichtung des Einfamilienhauses ist eine Ausführungsplanung erforderlich. In der Ausführungsplanung sind konkrete Angaben über das künftige Aussehen des Gebäudes zu machen sowie genaue Angaben über die zu verwendenden Baustoffe und Materialien festzulegen.
Das Baugrundgutachten gibt Auskunft über die Bodenverhältnisse und den Wasserstand am Bauobjekt.
Was muss gegen das Wasser im Boden getan werden? Wurden diese Angaben auch bei der Planung berücksichtigt?
Haben Sie die Ausführungsplanung mit dem Bauträger oder der Baufirma besprochen?
Wurden diese Leistungen vertraglich vereinbart?
Eine vollständige Planungsleistung ist die Voraussetzung für die mangelfreie Erstellung des Einfamilienhauses!
→ Weitere Erläuterungen zur Bauausführung
4. Baukontrolle
Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit auf Einhaltung der Qualität und der Termine zu kontrollieren. Dies ist notwendig, um eventuelle Abweichungen gegenüber der Planung und Verstöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik rechtzeitig zu erkennen.
Es ist verständlich, dass bei der Errichtung des Einfamilienhauses darauf geachtet wird, Kosten zu sparen. Das ist völlig normal.
Doch auf keinen Fall sollte versucht werden, die Kosten an so entscheidenden Dingen, wie den Planungsleistungen für Ihr Traumhaus, einzusparen!
→ Weitere Erläuterungen zur Baukontrolle!