Theorie und Praxis sind eins wie Seele und Leib, und wie Seele und Leib liegen sie grötenteils miteinander in Streit.
Marie von Ebner-Eschenbach

Leistungsbereiche des Bauens:
Leistungen, Planungsleistungen, Sachverständiger, Baugenehmigung, Bauausführung, Baukontrolle,
Rohbau, Bauwerksabdichtung,
Vorschriften, EnEV 2004, Sächsische Bauordnung, Bauschäden, Wasser im Keller, Risse im Putz ist jeder Riss ein Mangel? Der Versuch einer Aufstockung!
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Schweißbahnen (Kennzeichen S) , die Dicke beträgen 4 mm oder 5 mm, und der Bitumengehalt 3500 bis bzw. 4500 g/m². Verwendet werden Oxidationsbitumen und Polymerbitumen. Die größere Dicke ist bedingt durch das bereits aufgebrachte Klebebitumen in der Deckschicht.


Planungsleistungen für den Neubau und Altbau
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


BauPlanSV.de - Vergessen Sie nicht, die Gewährleistung für Ihr Bauvorhaben läuft ab!

UmzugHaben Sie erst einmal die Immobilie bezogen und es treten jetzt Mängel auf, so ist zunächst zu klären, ob sich der Bauträger oder die Baufirma noch in der Gewährleistungszeit befinden. In der Gewährleistungszeit muss der Bauträger oder die Baufirma auftretende Mängel kostenfrei beseitigen. Sie beträgt fünf Jahre, wenn Sie einen Vertrag nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgeschlossen haben oder vier Jahre bei einem VOB-Vertrag (Verdingungsordnung für Bauleistungen). Nach Ablauf dieser Zeit haftet der Bauträger nur noch für Mängel, die ihm bekannt sind und die er dennoch arglistig verschwiegen hat. Sofern ihm das nachzuweisen ist, gilt eine Haftungszeit von 30 Jahren.

AbnahmeIm Abnahmeprotokoll der Immobilie muss die Dauer der Gewährleistung schriftlich fixiert sein. Befinden sich der Bauträger oder die Baufirma noch in der Gewährleistungszeit, so muss eine schriftliche Mängelrüge an die Firmen erfolgen. Es genügt nicht zu telefonieren, vor allen, wenn die fünf Jahre fast vergangen sind. In der Mängelrüge ist eine genaue Beschreibung des Mangels sowie eine ausreichende Fristsetzung für dessen Beseitigung zu geben.

Wichtig: Die Gewährleistungszeit wird nur unterbrochen durch Anerkenntnis des Mangels durch die Firmen, durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens oder durch Klageerhebung des Käufers. Je größer der Mangel ist und je näher Sie am Ablauf der Gewährleistungsfrist liegen, desto wichtiger kann anwaltliche Hilfe werden, die Ihnen alle Ansprüche sichert und den formal richtigen Weg weist.

Falls die Gewährleistung noch ausreichend lange läuft, und der Bauträger auf Ihr Schreiben nicht reagiert, können Sie als ersten Schritt zunächst einen Sachverständigen einschalten. Dieser beurteilt den Sachverhalt und nimmt direkt mit dem Bauträger Kontakt auf, um zu klären, ob dieser die Mängelbeseitigung verweigert oder nicht.

VorsichtDer Ablauf der Gewährleistungszeit ist für manchen Unternehmer ein Grund, sich erleichtert zurückzulehnen. Denn jetzt auftretende Mängel muss er nicht mehr kostenfrei nachbessern, mit Ausnahme der bereits erwähnten versteckten Mängel, für die er 30 Jahre haftet. Solch einen Tatbestand nachzuweisen, dürfte allerdings recht schwierig und aufwändig sein, zumal der Bauherr nunmehr beweispflichtig ist. Ausschließen können Sie einen solchen Fall jedoch nicht.

Aber wenn Sie selbst den Bauablauf begleiten oder fachkundig durch einen Sachverständigen begleiten lassen, können Sie viele Probleme frühzeitig erkennen und rechtzeitig beheben lassen. Es ist sehr wichtig, alle Planungsunterlagen und Berechnungen hinsichtlich Schall- und Wärmeschutz, Statik, Wohnfläche usw. vollständig parat zu haben und eine möglichst lückenlose Dokumentation des Bauablaufs herzustellen.

Diese Unterlagen wurden Ihnen sicher zur Bauabnahme durch den Bauträger oder die Baufirma übergeben?

Denn alle diese Unterlagen können wichtige Beweismittel in einem Verfahren sein bzw. ein solches vielleicht sogar schon im Vorfeld vermeiden, weil der Bauträger auf Grund der Beweise einlenkt und kostenfrei nachbessert.

Weitere Hinweise die Sie als Bauherr vor Ablauf der Gewährleistungszeit beachten sollten:

Wie sollte eine Objektbegehung zu Mängelfeststellung durchgeführt werden?

Wie soll die Mängelbeseitigung erfolgen?

Mängelbeseitigung und AbnahmeJe schneller und besser organisiert die Mängelbeseitigung erledigt werden kann, desto angenehmer ist dieser Punkt für alle Beteiligten: die Firmen, die Planer und den Bauherr.

 

Beziehen Sie uns frühzeitig in die Kontrolle Ihrer Immobilie ein!

Jede Verzögerung verhindert das Aufspüren von Mängeln und Schäden.

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