Eine Erkenntnis von heute kann die Tochter eines Irrtums von Gestern sein.
Marie von Ebner-Eschenbach

Leistungsbereiche des Bauens:
Leistungen, Planungsleistungen, Sachverständiger, Baugenehmigung, Bauausführung, Baukontrolle,
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Schimmelpilze bilden sich bei folgenden Bedingungen:
Feuchtigkeit: Zum Keimen, Wachsen und zur Fortpflanzung der Pilze muss freies Wasser auf der Oberfläche des Bauteils oder innerhalb der Materialporen vorhanden sein.
Temperaturen: Schimmelpilze überleben in einem relativ breiten Temperaturbereich zwischen 0 °C und 50 °C. Bildung und Fortpflanzung erfolgt jedoch besonders schnell bei Temperaturen zwischen etwa + 15 °C und + 30 °C.
Nahrung: Für Bildung und Wachstum benötigt der Schimmelpilz Proteine.
Zeit: Die Inkubationszeit für die Bildung von Hyphen, der Grundstruktur der Pilze, beträgt etwa eine Woche.

Webkatalog - Suchgeier ! Gartengestaltung

ZDF.reporter, Sendung vom 11.7.2007
Jobchancen im Ausland
Es soll einige Tausend deutsche Pendler geben, die in Dänemark z.B. auf Baustellen arbeiten gehen. Haben Sie das gewusst?

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Planungsleistungen für den Neubau und Altbau
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden


BauPlanSV.de - Wie wichtig ist die Baukontrolle?

0. Vorbemerkungen

1. Bauüberwachung

2. Bautagebuch

3. Bauabnahme

4. Gewährleistung


0. Vorbemerkungen

ChaosDer Pfusch am Bau ist eine weit verbreitete Erscheinung, die es gilt durch systematische Kontrollen zu begrenzen. Bauleistungen müssen entsprechend dem Baufortschritt überwacht werden und zwar nach Möglichkeit mindestens täglich.

 

1. Bauüberwachung

Am günstigsten ist natürlich eine Baustellenkontrolle, die in unregelmäßigen Abständen auf der Baustelle durchzuführen ist. Für die Baufirmen darf nicht erkennbar sein, dass eine gewisse Regelmäßigkeit (gleiche Tages- und Uhrzeit) der Baustellenkontrollen vorliegt.

Nur so kann eine zufrieden stellende Qualität erreicht werden.

Die Kontrolltätigkeit nur auf einige Tage während des gesamten Bauablaufes zu begrenzen ist völlig unzureichend.

Bei der Überwachung des gesamten Bauablaufes muss nach dem Motto gehandelt werden:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Wer bei der Beauftragung von Bauleistungen seine Kontrollmöglichkeiten aus der Hand gibt, hat selbst schuld, wenn Mängel auftreten. Es ist durchaus menschlich, dass für Laien nicht erkennbare Mängel verschwiegen werden. Die Überwachung der Bauarbeiten verhindert, dass ein unerfahrener Bauherr für Leistungen bezahlt, die noch gar nicht vollständig oder frei von Mängeln sind. Mängel kommen oft erst nach Jahren zum Vorschein. Will der Bauherr dann zu seinem Recht kommen, wird er weitaus mehr Aufwand betreiben müssen, als eine sinnvolle Bauüberwachung von Anfang an. Die Überwachung des Bauvorhabens kann eine Baufirma nicht selbst machen. Dazu sind Sachverständige da. Zur Einhaltung der Qualität ist die Baufirma verpflichtet, dafür gibt es die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).

 

2. Bautagebuch

Bauleiter sind nach der HOAI verpflichtet ein Bautagebuch zu führen. Gerade bei Streitigkeiten ist ein vollständig geführtes Bautagebuch ein gutes Mittel, Prozesse zu vermeiden oder zu gewinnen. Durch die schriftliche Fixierung von Anordnungen werden BautagebuchMissverständnisse zwischen den Ausführenden und den Planern von vornherein ausgeschlossen. Sollte es bei der späteren Abrechnung der erbrachten Leistungen dennoch zu Schwierigkeiten kommen, so kann man anhand des Tagebuches detailliert nachvollziehen, welche Leistung zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang erbracht wurde.
Bautagebücher müssen dem Bauherrn immer sofort vom Bauleiter übermittelt werden, allein schon zur aktuellen Information.


3. Bauabnahme

Die Abnahme nach VOB/B § 12 - Förmliche Abnahme:

Nach Übergabe der Schlussrechnung kann innerhalb von zwölf Werktagen die förmliche Abnahme verlangt werden. Es ist die Anwesenheit beider Vertragspartner erforderlich. Das gemeinsame Abnahmeprotokoll ist von beiden Vertragspartner zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift ist die Abnahme vollzogen.

BauabnahmeBekannte Mängel sind konkret zu bezeichnen.

Gewährleistungsansprüche vorbehalten.

Mit der Festlegung der baubegleitenden Qualitätskontrolle ist im Maßnahmenkatalog anzugeben, wann welche Gewerke, Bauteile oder Geschosse des Bauobjektes abgenommen werden sollten.

 

Der Bauherr ist hierzu umfassend zu beraten.

Eine umfassende Beratung zu den genannten Punkten ist unbedingt erforderlich. Nicht jeder Bauherr verfügt über die fachliche Kompetenz, hierzu entsprechende Festlegungen zu treffen.

Weitere Hinweise zur Bauabnahme finden Sie hier. Schauen Sie nach!

4. Gewährleistung

Nach VOB/B § 13 beträgt die Verjährungsfrist der Mängelbeseitigungsansprüche (Gewährleistung) vier Jahre.

Nach BGB beträgt die Verjährungsfrist bei Baumängeln fünf Jahre.

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollte die Leistung des Auftragnehmers nochmals vom Auftraggeber und einem Sachverständigen überprüft werden, um möglich aufgetretene Mängel noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.


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