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Fehler gefunden?Der Entwurf ist oft besser als das Gebäude
Schönheit vergeht - Häßlichkeit besteht.
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Mauerwerk gegen Feuchtigkeit schützen! Wenn Regenfälle zu erwarten sind, ist das Mauerwerk mit Folien oder Planen abzudecken. Feuchtigkeit im Mauerwerk führt zu Putz-, Nässe- und Frostschäden, verursacht eine geringe Wärmedämmung und Schimmelpilze.
Es kann gar nicht oft genug wiederholt werden, welche Aufgaben die baubegleitende Qualitätskontrolle hat.
Die baubegleitende Qualitätskontrolle dient dazu, ein Bauvorhaben von der Planung bis zur Übergabe an den Bauherren, auf Übereinstimmung mit der vertraglich zu erbringenden Leistung und Einhaltung des Standes der Technik zu überwachen.
Das Baugeschehen verändert sich zusehends vom Planer (Architekten oder Ingenieur) hin zu Generalunternehmern und Fertighaus-Herstellern. Es werden komplette Bauleistungen angeboten, deren funktionale Beschreibung oftmals den Bauherrn bzw. Käufer überfordert. Eine funktionale Baubeschreibung lässt im Gegensatz zu einer detaillierten, gewerkeweisen Leistungsbeschreibung einen großen Interpretationsspielraum, wie die Bauleistung eigentlich ausgeführt werden soll.
Beispiel einer Baubeschreibung für ein Einfamilienhaus:
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Die Stahlbetonarbeiten werden in Ortbeton oder / und Fertigteilbauweise ausgeführt.
Decken und Treppen usw. werden in Stahlbeton entsprechend den statischen Erfordernissen hergestellt. Es sind alle gültigen DIN einzuhalten.
Oder in folgender Variante:
Estricharbeiten
Schwimmender Estrich unter Einhaltung der Schall- und Wärmeschutzbestimmungen.
Aufbau: Ausgleichsschüttung (soweit erforderlich Wärme- und Trittschalldämmung).
Beton- oder / und Anhydritestrich einschließlich eventuell erforderlicher Bewehrung.
Gesamtstärke des Bodenaufbaues, je nach Endbelag 120 - 140 mm.
(Vielleicht kommt Ihnen der Text in ähnlicher Form bekannt vor?)
Und genau mit diesen o.g. Formulierungen in einer Baubeschreibung wird bereits die Grundlage für spätere Streitigkeiten über die vertraglich vereinbarte Bauleistung gelegt.
Der Bauherr ist durch die Baubeschreibung umfassend über das Bauvorhaben zu informieren, z.B.:
Welche Leistung schuldet der Generalunternehmer bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens?
Welche Normen sind einzuhalten? Entsprechen die angewendeten Normen überhaupt dem Stand der Technik?
Welche Qualität muss erbracht werden? Welche Beschaffenheit müssen die einzelnen Bauteile aufweisen?
Welche Unregelmäßigkeiten, z.B. in der Oberfläche des Fassadenputzes oder des Fußbodens, sind hinzunehmen?
Das sind alles Fragen, die durch das o.g. Beispiel der Baubeschreibung für ein Einfamilienhaus gar nicht beantwortet werden.

Die Sorge um eine fachgerechte Bauausführung hat schon so manchem Bauherrn schlaflose Nächte bereitet.
Das muss aber nicht sein!
Mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle haben Sie, durch uns als Sachverständige, ein wirksames Instrument eine fachgerechte und mängelfreie Bauausführung für Ihr Geld zu erhalten.
Für eine baubegleitende Qualitätskontrolle ist ein Maßnahmenkatalog, in Abhängigkeit von der Größe der Baustelle, des Bauobjektes, worin die zu kontrollierenden Bereiche nach Gewerken, Bauteilen oder Geschossen festgelegt werden, aufzustellen. Im Gegensatz zur Bauüberwachung ist die baubegleitende Qualitätskontrolle nur auf einzelne Punkte beschränkt, z.B:
Betonieren des Betonfundamentes und der Fundamentplatte oder
Abdichtung der Wände gegen aufsteigende Feuchtigkeit oder
Mauerwerk der Wände des Kellergeschosses oder
Betonieren der Decke über dem Kellergeschoss oder
Ausführung der Bauwerksabdichtung oder
Mauerwerk der Wände des Erdgeschosses
Ein Bauvorhaben ist immer eine handwerkliche Einzelherstellung. Die Prüfung der auszuführenden Bauleistungen muss deshalb immer ganz konkret auf das Objekt zugeschnitten sein. Nur so kann der Bauherr auch das bekommen, was er sich wünscht – eine mangelfreie Bauqualität.
Der Bauherr hat einen Anspruch auf die Qualität, die ihm bei der Auftragserteilung versprochen wurde. Dies gilt sowohl für die Planung als auch für die Ausführung.
Um Abweichungen bei der Ausführung vom Soll festzustellen, wird die baubegleitende Qualitätskontrolle durch uns in unregelmäßigen Zeitabständen auf der Baustelle durchgeführt.
Von der baubegleitenden Qualitätskontrolle haben Bauherr und Bauträger gleichermaßen Vorteile:
Der Bauherr kann sicher sein, dass die Bauleistungen qualitätsgerecht ausgeführten sind und dem Stand der Technik entsprechen.
Der Bauherr hat einen kompetenten und unabhängigen Sachverständigen an seiner Seite.
Der Bauherr erhöht damit die Lebensdauer seiner Immobilie und vermeidet zusätzliche Sanierungskosten zur Mängelbeseitigung.
Der Bauträger erhöht durch die baubegleitende Qualitätskontrolle die Ausführungsqualität seiner Bauleistungen.
Der Bauträger hat dadurch zufriedenere Kunden, die ihm neue Kunden ohne kostspielige Werbemaßnahmen zuführen.
Der Bauträger dokumentiert gegenüber potentiellen Kunden sein Bestreben zu hoher Ausführungsqualität.
Der Bauträger hat durch die baubegleitende Qualitätskontrolle eine zusätzliche Kontrolle der Leistungen seiner Subunternehmer.
Durch den Sachverständigen hat der Bauträger einen Partner, der Fehler nicht nur aufzeigt sondern auch mit seiner Erfahrung mögliche Problemlösungen anregen und bewerten kann.
Der Sachverständige kann Streitigkeiten mit den Bauherren und den Nachunternehmen schlichten und dadurch langwierige Auseinandersetzungen vermeiden helfen.
Der Bauträger mindert sein Gewährleistungsrisiko und sichert so die Effektivität seiner Firma.
Wenn eine Baumaßnahme abgeschlossen ist, bildet die Abnahme einen besonderen Höhepunkt. Die vorbehaltlose Übernahme einer Bauleistung schließt späteres Verlangen nach Nachbesserung aus, lediglich Ansprüche aus Gewährleistung müssen anerkannt werden.
Haben Sie Fragen zur Abnahme, wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.