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Theorie und Praxis sind eins wie Seele und Leib, und wie Seele und Leib liegen sie größtenteils miteinander in Streit.
Marie von Ebner-Eschenbach
Leistungen, Planungsleistungen, Sachverständiger, Baugenehmigung, Bauausführung, Baukontrolle,
Rohbau, Bauwerksabdichtung,Tauwasser ist Feuchtigkeit, die sich aus der Luft an oder in Bauteilen niederschlägt, wenn sich die Luft unter ihren Taupunkt abkühlt. Die Tauwasserbildung ist unschädlich, wenn durch Erhöhung des Feuchtegehaltes der Bau- und Dämmstoffe der Wärmeschutz und die Standsicherheit der Bauteile nicht gefährdet werden und die im Winter anfallende Feuchtigkeit während der Trocknungsperiode im Sommer an die Umgebung wieder abgegeben werden kann.
Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird dem Bauherrn mitgeteilt, ob das Bauvorhaben wie geplant durchgeführt werden kann, welche Auflagen gemacht werden, ob eventuell Änderungen notwendig sind oder ob das Bauvorhaben eventuell nicht genehmigt werden kann.
Wie muss es jetzt weitergehen?
Die Baugenehmigung zur Errichtung des Gebäudes liegt vor. Es muss jetzt die Ausführungsplanung erarbeitet werden.
Mit den Bauplänen der Baugenehmigung können Sie nicht bauen!
Die bisher vorliegenden Baupläne und Unterlagen enthalten alle Angaben die für einen Bauantrag erforderlich sind.
Für den Bauantrag sind die bis jetzt vorliegenden Unterlagen völlig ausreichend. Sie informieren über die Größe und das Aussehen des geplanten Gebäudes.
Mit einem bunten Prospekt, der schönen Fotografie des Gebäudes und der nur als Information zu betrachtenden Baubeschreibung, können Sie nicht bauen.
Auch eine Baufirma kann nach den Bauplänen der Baugenehmigung nicht bauen!
Die Unterlagen der Baugenehmigung sind dafür gedacht, Sie über das Aussehen des Gebäudes, und die zu verwendenden Materialien, nur grob zu informieren. Weiter nichts!
Was gehört zur Ausführungsplanung?
Zur Ausführungsplanung gehören die Werkplanung und das Leistungsverzeichnis.
Die Werkplanung ist die Bauanleitung zur Errichtung des Gebäudes. Dazu werden Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 benötigt.
Auf diesen Zeichnungen sind ganz konkret die Baustoffe und Materialien festzulegen, die zur Errichtung des Gebäudes verwendet werden sollen.
Wie viele Zeichnungen erforderlich sind und welche Maßstäbe notwendig sind, ist immer vom zu bearbeitenden Gebäude abhängig.
In den Werkplänen müssen alle erforderlichen Angaben für die Erstellung des Rohbaus sowie der einzubauenden Medien (Wasser, Abwasser, Elektro, Heizung, Sanitär und Lüftung) angegeben werden. Bei der Werkplanung müssen die neuesten Erkenntnisse der Bauphysik (z.B Wärme- und Schallschutz) und der Bautechnik berücksichtigt werden. Je einfacher die Rohbaukonstruktion zu errichten ist, umso weniger können Fehler bei der Bauausführung gemacht werden.
Die Werkpläne müssen Sie sich als Bauherr unbedingt von Ihrem Bauträger oder der planenden Baufirma (?) aushändigen lassen!
Das ist Ihr Nachweis, welche Leistungen für die Errichtung Ihres Gebäudes geplant sind und welche Leistungen Sie nach deren Fertigstellung auch bezahlen müssen!
Die Leistungsbeschreibung oder das Leistungsverzeichnis - haben zwei Aufgaben zu erfüllen
- es ist die schriftliche Erläuterung der Werkpläne und
- sie dienen der Ermittlung der tatsächlich zu erwartenden Baukosten.
Je genauer das Leistungsverzeichnis aufgestellt ist, umso exakter kann von der Baufirma der Preis kalkuliert werden und je umfangreicher ist der Bauherr über die zu verbauenden Materialien usw. informiert.
Beispiel für eine Position des Leistungsverzeichnisses:
Planziegel, WD 36,5 cm Wände für Außenmauerwerk im ............ Geschoß aus Planziegel, Wd 36,5 cm, Planziegel gemäß Zulassung; Rohdichteklasse 0,70, Festigkeitsklasse 10, ohne Stoßfugenvermörtelung im Dünnbettverfahren mit gedeckelter Lagerfuge, nach DIN 1053 Teil 1, nach Zeichnung und Angabe fachgerecht hergestellt. Abmessungen (mm): 365 x 200 x 249 Format: 10 DF Wärmeleitzahl: 0,10 W/mK m³
Einzelpreis ..... Gesamtpreis .....
Die Grundlage zur Erstellung eines guten Leistungsverzeichnisses sind:
- eine exakte Werkplanung
- ein genaue Massenermittlung mit Hilfe der Werkpläne
- eine gute Werkstoffkenntnis und somit gute Produktdefinition
Das Leistungsverzeichnis müssen Sie sich ebenfalls aushändigen lassen!
Das ist Ihr Nachweis darüber, was bei der Errichtung Ihres Gebäudes geplant ist.
Nun kommt die wichtige und vieles entscheidende Frage:
Was wird das Bauvorhaben kosten?
Dazu gibt es zwei Möglichkeiten um dies zu erfahren:
Sie suchen sich
einen Bauträger, der Ihnen für das Einfamilienhaus, ein Angebot unterbreitet
oder
eine Baufirma, die Ihnen für die Errichtung des Einfamilienhauses oder einzelner Gewerke ein Angebot unterbreitet.
Ob die Wahl auf den Bauträger oder die Baufirma fällt, muss nun gründlich durch Sie und Ihren Planer oder Sachverständigen geprüft werden.
Nach gründlicher Prüfung und Preisverhandlungen kann der Zuschlag erteilt werden.
Wenn alle erforderlichen Dinge für eine Realisierung des Bauvorhabens geklärt sind, können Sie als Bauherr nun den Bauvertrag, mit dem Bauträger oder der Baufirma, abschließen.
Aus meiner Sicht sollte der Bauvertrag unbedingt enthalten:
- es ist ein konkreter Bauzeitenplan festzulegen.
- es muss der Baubeginn und das Bauende festgelegt werden,
- ist ein Baugrundgutachten erforderlich
- sämtliche Besprechungsprotokolle, Zeichnungen, Ausführungspläne
- Bemusterungen (z.B. der Außenputz oder die Fliesen) durch den Bauherrn
- die Beschreibungen der Leistungen sind festzuhalten
- die Behörden müssen informiert werden und
- die Nachbarn sind über den Baubeginn zu verständigen.
Diese Aufstellung ließe sich beliebig erweitern, die Liste der zu beachtenden Dinge ist sehr umfangreich.
Fragen Sie einen Sachverständigen!
Die Vertragsgestaltung sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen. Dazu verweise ich Sie gerne zu den im Bau- und Architektenrecht besonders erfolgreichen Rechtsanwälten.
Es ist ein Planer oder Sachverständiger mit der Bauüberwachung zu beauftragen.
Als Sachverständiger bin ich selbstverständlich bereit, für Sie die Bauüberwachung zu übernehmen.