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Alfred Polgar

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Änderungen des Bundesratsbeschlusses gegenüber dem bestehenden Entwurf zur EnEV:

Der Bundesrat hat den Entwurf des Bundeskabinetts vom 25.04.2007 zur Novelle der EnEV (EnEV 2007) am 08.06.2007 mit Maßgaben beschlossen. Dieser geänderten Fassung der EnEV muss die Bundesregierung noch zustimmen.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Kabinettsentwurf sind:

1. Ausnahme für Baudenkmäler
Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Ausstellung von Energieausweisen nicht verpflichtend vorgeschrieben. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.

2. Aushändigung des Energieausweises
Die Aushändigung einer Kopie des Energieausweises ist gemäß dem Bundesratsbeschluss nicht mehr vorgeschrieben. Dem potenziellen Käufer oder Mieter kann eine Kopie auf freiwilliger Basis ausgehändigt werden.

3. Übergangsvorschrift zur Wahlfreiheit
Die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle Gebäude wird um ein dreiviertel Jahr verlängert. Bis zum 01.10.2008 dürfen für alle Gebäude Verbrauchsausweise erstellt werden.

Der Nutzen:
Wird eine Wohnung längere Zeit nicht genutzt sinkt der Gesamtverbrauch des Gebäudes.

4. Einführungsfristen
Die Einführungsfristen für Energieausweise verschieben sich jeweils um ein halbes Jahr. Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.

5. Ausstellungsberechtigung
Geändert wurden gegenüber dem Kabinettsentwurf die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung. Die nachfolgenden Qualifikationsregelungen wurden gegenüber dem Kabinettsentwurf allgemeiner formuliert:

Eine Ausstellungsberechtigung haben ebenfalls erhalten:

Wer darf es eigentlich nicht?

6. Ordnungswidrigkeiten
Laut EnEV 2007 handelt u.a. ordnungswidrig, wer einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht. Die Formulierung, die Energieausweise sollen "richtig zugänglich" gemacht werden, wurde vom Bundesrat gestrichen. Dadurch soll der Eindruck verhindert werden, die Behörden der Länder würden den Energieausweis auf inhaltliche Richtigkeit hin überprüfen.

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