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Willkommen am Sonntag, den 5. Februar 2012.
Schön, dass Sie da sind!
Hier geht es um Mängel am Schallschutz - ein leider immer wiederkehrendes Problem.
Immer wieder sind solche Aussagen zuhören, dass der Schallschutz für ein Einfamilienhaus von untergeordneter Bedeutung ist, und es dafür keine Regelungen in den Normen gibt.
Der Schallschutz innerhalb des Einfamilienhauses braucht keine Anforderungen zu erfüllen, wurde damit begründet, dass ein Schallschutz z.B. nur gegen Außenlärm oder störende Geräusche die ein Nachbar verursacht gegeben sein muss.
Warum wird der Schallschutz überhaupt gebraucht?
Störende Geräusche, auch wenn sie den Anschein erwecken von geringer Intensität zu sein, können als Belästigung empfunden werden und durch ihre permanente Anwesenheit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner des Einfamilienhauses beeinträchtigen.
Denken Sie an die Geräuschkulisse die entsteht, durch falsch eingebaute Rollladenkästen und Lüftungseinrichtungen, durch das Ticken und Rattern der Heizung, durch das Laufen über den Fußboden (und wenn Sie dazu noch aus einer anderen Etagen kommen) und die Geräusche aus dem Bad (für mich persönlich die allerschlimmsten).
Damit meine ich nicht das Einlaufen des Badewassers in die Badewanne oder die Stimmen aus einer anderen Etage des Hauses. Das sind ganz normale Geräusche, die gehören einfach zum normalen Leben dazu!
Aber muss ich mir das trommelnde Geräusch des Wassers in der Dusche anhören, oder die Betätigung der Armaturen, wenn sie nicht von mir selbst verursacht werden.
Ich denke: Nein!
Damit diese Geräusche nicht entstehen oder besser gesagt stark gemindert werden, müssen eben Schallschutzmaßnahmen geplant und ausgeführt werden. Dafür sind die vorhandenen Normen auch da. Sie brauchen nur angewandt und eingehalten werden.
Die Behauptung, es gibt keine Regelung in den Normen, ist also falsch.
Sie dürfte also eher nur dazu dienen, um wieder einmal an falscher Stelle Kosten einzusparen und dem Bauherrn keine fachgerechte und qualitätsgerechte Leistung zu liefern. Darum werden Schallschutzmaßnahmen in den Leistungsbeschreibungen oft nur unklar, unvollständig, sogar widersprüchlich und mithin wenig aussagekräftig dargelegt.
Was haben Sie davon?
Ein Schnäppchen gemacht und dafür ein Leben lang belästigt werden?
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Bela B.
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